Gemäß Landesgesetz vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 (Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste) wird in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.