Gemeindekommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden

Gemeindekommission für die Erklärung der Unbewohnbarkeit von Gebäuden der Gemeinde St. Martin in Passeier

Kategorien

Beschreibung

Ein Haus oder Teile davon können aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit oder in Folge von Naturkatastrophen für unbewohnbar erklärt werden. Die Unbewohnbarkeitserklärungen sind durch Artikel 130 des Wohnbauförderungsgesetzes geregelt.

Der Bürgermeister erklärt die Unbewohnbarkeit eines Gebäudes auf Grundlage eines Gutachtens durch eine eigene Kommission, die aus folgenden Personen zusammengesetzt ist:

ein/e VertreterIn der Sanitätseinheit
ein/e TechnikerIn der Gemeinde

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER

Mitglieder

Dr. Monica Bevilacqua

Südtiroler Sanitätsbetrieb

Per. Ind. Daniel Oberprantacher

Techniker der Gemeinde

Orte

Gemeinde St. Martin in Passeier

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.09.2025, 14:31 Uhr