Der Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterverzeichnisseder obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger zu erstellen, welche die Voraussetzungen erfüllen, um die Befugnisse eines Volksrichters von Schwurgerichten und Berufungs-Schwurgerichten auszuüben.