St. Martin in Passeier Newshttps://www.stmp.it/Syndicated St. Martin in Passeier NewsThu, 28 Mar 2024 18:08:32 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225427736-942Öffnungszeiten Gemeindeämter<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1157376&mode=T&width=640&height=480" alt="wappen-news" ><p>Am Karfreitag, 29.03.2024 sind die Gemeindeämter von 8.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.</p>Mon, 25 Mar 2024 16:00:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225616575-942Antrag um Zuweisung von Gästebetten<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1286307&mode=T&width=640&height=480" alt="Bettenstopp" ><p>Die Gemeinde St. Martin in Passeier teilt mit, dass bei der letzten Ratssitzung die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten abgeändert worden ist.</p><p>Der Antrag kann auf der Internetseite der Gemeinde (News) heruntergeladen und ab Inkrafttreten der Verordnung, d.h. ab Samstag, den 23.03.2024 mittels PEC-Mail an die PEC-Mail-Adresse <a data-fr-linked="true" href="mailto:stmartinpasseier.smartinopassiria@legalmail.it">stmartinpasseier.smartinopassiria@legalmail.it</a> oder mittels E-Mail mit Kopie Ausweis an die E-Mail-Adresse <a data-fr-linked="true" href="mailto:info@stmp.it">info@stmp.it</a> an die Gemeinde übermittelt oder persönlich in Papierform mit Ausweiskopie im Lizenzamt der Gemeinde abgegeben werden.</p>Sat, 23 Mar 2024 00:00:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225616561-942Ordentliche Beiträge - Ansuchen bis 30. April 2024<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1157376&mode=T&width=640&height=480" alt="wappen-news" ><p>Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass die Beitragsansuchen der Vereine für die ordentliche Tätigkeit des Jahres 2024 innerhalb 30. April einzureichen sind.</p><p>Die Gesuche können im Gemeindeamt abgegeben oder an die PEC-Mail-Adresse <a data-fr-linked="true" href="mailto:stmartinpasseier.smartinopassiria@legalmail.it">stmartinpasseier.smartinopassiria@legalmail.it</a> bzw. an die E-Mail-Adresse <a data-fr-linked="true" href="mailto:info@stmp.it">info@stmp.it</a> gesendet werden.</p><p>Es werden nur jene Ansuchen berücksichtigt, welche mit dem Formular der Gemeinde korrekt abgefasst, einen nachgewiesenen Bedarf haben und innerhalb April eingereicht werden.</p><p>Vordrucke sind auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar: <a data-fr-linked="true" href="//www.stmp.it">www.stmp.it</a></p><p>Bei Fragen melden Sie sich direkt bei Dominik Alber unter Tel. <a href="tel:+393477631041">+39 347 763 10 41</a>.</p>Fri, 22 Mar 2024 10:48:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225610038-942Startklar für das neue Fahrradjahr im Burggrafenamt<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1366546&mode=T&width=640&height=480" alt="Radweg" ><p><strong>Die Reinigung der Radwege, die Kontrolle und Reparatur der Zäune und Heckenschnitt: Die Mitarbeiter der Bezirksgemeinschaft sorgen jetzt wieder dafür, dass NutzerInnen sicher und angenehm auf den übergemeindlichen Radrouten unterwegs sein können.</strong></p><p>Auch 2023 waren die übergemeindlichen Radwege im unteren Vinschgau, im Passeiertal, im Etschtal sowie nach Marling und Tscherms sehr beliebt: Insgesamt 1,8 Millionen NutzerInnen wurden im vergangenen Jahr an den 6 Messtellen entlang der Radwege im Bezirk registriert. Laut Radroutenordnung können alle Personen, welche sich zu Fuß, mit dem Rad oder einem sonstigen Fortbewegungsmittel, welches aus eigener Kraft angetrieben wird, auf dem Radweg unterwegs sein. Auch Wartungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Genehmigung sind anzutreffen.</p><p>Für alle Interessierten hat die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt einen öffentlichen Zugang zum Portal ecocounter eingerichtet, wo die NutzerInnen-Daten der einzelnen Zählstellen abgerufen werden können. Das Portal kann über die Homepage der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt <a data-fr-linked="true" href="//www.bzgbga.it">www.bzgbga.it</a> gestartet werden.</p><p>Damit die übergemeindlichen Radrouten gefahrlos genutzt werden können, kümmern sich 2 Teams der Bezirksgemeinschaft um die Instandhaltung der knapp 60 km Radstrecke. Dazu gehören unter anderem der Baum- und Strauchschnitt, die Ausbesserung des Belages, aber auch die Reinigung der Radwege und Böschungen. Alle Informationen zu Schließungen der Radwege aufgrund von Bau- oder Wartungsmaßnahmen sind auf der Bikemap, der Fahrradkarte des Landes ersichtlich. Diese kann über die Homepage der Bezirksgemeinschaft abgerufen werden.</p><p>Da viele verschiedene NutzerInnen auf den übergemeindlichen Radwegen unterwegs sind, ist die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Ein wichtiger Apell ergeht an alle HundebesitzerInnen: Hundekot hat auf und neben dem Radweg nichts verloren. BesitzerInnen werden ersucht, sich um die sachgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu kümmern. Eine weitere Information für ReiterInnen: Pferde sind laut Radroutenordnung des Landes auf Radwegen nicht zugelassen. Deshalb kann es bei einem Unfall mit anderen NutzerInnen zu versicherungstechnischen Problemen für die ReiterInnen kommen.</p>Thu, 07 Mar 2024 16:09:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225610034-942Sicher und respektvoll unterwegs sein<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1366543&mode=T&width=640&height=480" alt="Fahrrad" ><p><strong>Mit dem Rad sportlich zur Alm oder genussvoll die Etsch entlang, zu Fuß flott über den Waalweg oder gemütlich durch den Ortskern: Das Burggrafenamt bietet für zu Fuß gehende und Rad fahrende viele Möglichkeiten unterwegs zu sein. Dabei sollten jedoch wichtige Aspekte nicht zu kurz kommen: Die Straßen und Wege sind für alle da, die schöne Landschaft bleibt nur erhalten, wenn wir achtsam mit ihr umgehen, und alle tragen Verantwortung für sich selbst, aber auch die genutzten Wege, Straßen und Strukturen.</strong></p><p>Knapp 60 km übergemeindliche Radwege, unzählige km an Wanderwegen und immer mehr Mountainbike-Strecken stehen Einheimischen und Gästen im Burggrafenamt zur Verfügung. Die NutzerInnen-Zahlen steigen von Jahr zu Jahr: Allein an den 6 Messtellen entlang der übergemeindlichen Radwege im Bezirk wurden 2023 rund 1,8 Millionen Personen gezählt.</p><p>Straßen und Wege gehören dabei verschiedenen EigentümerInnen, entsprechend ist die Wartung und Instandhaltung auch unterschiedlich geregelt und organisiert. Für die übergemeindlichen Radwege zeichnet sich die Bezirksgemeinschaft verantwortlich. Innerörtliche Radwege gehören meist in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Bei den Wanderwegen gehören Private, Tourismusorganisationen, der Alpenverein Südtirol wie auch Naturparkverwaltungen zu den Wegehaltern.</p><p>Damit wir unsere Landschaft genießen können, sollten sich alle, die sich gerne in Freien aufhalten, an einfache Verhaltensregeln halten:</p><ul><li>Strukturen nicht beschädigen: Spazier-, Wander- und Radwege, aber auch Rastplätze, Sitzbänke, Informationsschilder, … werden regelmäßig gewartet und gepflegt. NutzerInnen werden angehalten, richtig mit ihnen umzugehen     und sie nicht zu beschädigen.</li><li>Auf markierten und ausgewiesenen Wegen bleiben: An den Wegen angrenzende Privatgrundstücke sollen nicht betreten werden. Auch Hunde haben dort nichts zu suchen.</li><li>Müll richtig entsorgen: Abfall gehört in die Mülleimer oder, sollte keiner vorhanden sein, in den Rucksack oder Gepäcktasche, bevor er zu Hause oder in der Unterkunft fachgerecht entsorgt wird.</li><li>Gegenseitige Rücksichtnahme: Beim Radfahren sollte auf eine angemessene Geschwindigkeit geachtet werden. Das Geben von Handzeichen ist im Straßenverkehr wichtig, aber auch auf Radwegen angebracht. Über einen freundlichen Gruß freuen sich sowohl RadfahrerInnen als auch FußgängerInnen.</li><li>Respekt vor landwirtschaftlicher Nutzung: Landwirte erzeugen hochwertige Produkte aus Land-, Acker-, Obst- und Weinbau. Sie müssen im Laufe des Jahres angemessene Pflegemaßnahmen durchführen, um die Ernte zu schützen. Dazu ist auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Hier sind die gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis wichtig.</li></ul><p>Ein besonderer Apell geht an HundebesitzerInnen: Hundehäufchen sind zwar natürlich, haben aber auf den Wegen, am Wegrand, in Wald oder Wiese nichts verloren. Für uns Menschen ist das Hineintreten einfach ekelig. Hundekot kann andere Tiere gefährden, da er nicht selten Würmer, gefährliche Bakterien und andere Keime enthält. Besonders auf Weideflächen ist Hundekot gefährlich: Bleibt er einfach liegen, verunreinigt er die angebauten Futterpflanzen und Lebensmittel. Bei Kühen können diese Verunreinigungen auch zu Fehlgeburten führen. Deshalb muss jedes Häufchen eingesammelt, und der Beutel im Mülleimer entsorgt werden.</p><p><br></p>Thu, 07 Mar 2024 15:42:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225520375-942Sommerkindergarten 2024 - Gemeinde St.Martin in Passeier<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1208054&mode=T&width=640&height=480" alt="Kindergarten" ><p>Liebe Eltern,</p><p>auch heuer organisiert die Gemeinde St. Martin in Passeier in Zusammenarbeit mit dem Jugendtreff St.Martin den Sommerkindergarten.</p><p><strong>Wo?</strong><br>Der Sommerkindergarten findet im Kindergarten St. Martin in Passeier statt.</p><p><strong>In welchem Zeitraum findet der Sommerkindergarten statt?</strong><br>Der Sommerkindergarten erstreckt sich über den gesamten Sommer:<br>1.    Woche vom 24.06. – 28.06<br>2.    Woche vom 01.07. – 05.07<br>3.    Woche vom 08.07. – 12.07.<br>4.    Woche vom 15.07. – 19.07.<br>5.    Woche vom 22.07. – 26.07.<br>6.    Woche vom 29.07. – 02.08.<br>7.    Woche vom 05.08. – 09.08.<br>8.    Woche vom 12.08. – 16.08.<br>9.    Woche vom 19.08. – 23.08.</p><p><strong>Öffnungszeiten:</strong><br>gleitende Eintrittszeit 7:30 – 8:30 Uhr<br>gleitende Austrittszeit 12:30 – 14:30 Uhr</p><p><strong>Wie viel kostet der Sommerkindergarten?</strong><br>1.    Kind 50,00 €/Woche<br>2.    Kind 45,00 €/Woche</p><p>Der Betrag muss im Voraus bezahlt werden. Der Betrag ist nur dann nicht geschuldet und wird rückerstattet, wenn ein Kind aus Krankheitsgründen mit Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine ganze Woche den Sommerkindergarten nicht besucht.</p><p><strong>Bis wann kann ich mein Kind anmelden?</strong><br>Die Anmeldung ist verbindlich und nur bis zum <strong>30. April 2024</strong> möglich – Nachmeldungen können unter den heutigen Umständen nicht berücksichtigt werden. Vorrang haben Kinder, welche im Einzugsgebiet der Gemeinde St. Martin in Passeier wohnen. Sollten Restplätze entstehen, können diese noch vergeben werden.</p><p><strong>Wo kann ich mein Kind anmelden?</strong><br>Auf der Homepage der Gemeinde St. Martin in Passeier unter folgenden Link <a href="https://forms.office.com/e/A5paqCuNXx">https://forms.office.com/e/A5paqCuNXx</a> oder mit dem untenstehenden QR Code kann das Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt werden.</p><p><img src="https://www.stmp.it/system/web/getImage.ashx?fileid=1362757&mode=T&width=245&height=243&t=1708428224" class="fr-fic fr-fil fr-dib width19" alt="Anmeldung Sommerkindergarten" title=""></p><p>Bei Fragen schreiben Sie bitte an <a href="mailto:domi@jugendtreff.it" title="">domi@jugendtreff.it</a> oder melden sich direkt bei Dominik Alber, Tel. <a href="tel:+393477631041">+39 347 763 10 41</a>.</p>Tue, 20 Feb 2024 11:40:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225519634-942Erneuerung der Gemeindewebseite<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1362575&mode=T&width=640&height=480" alt="Internet" ><p>Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher Ebene vorantreiben sollen, wurden für die Webseiten die staatlichen Richtlinien übernommen, welche im Rahmen der Finanzierung über das PNRR - Projekt 1.4.1 für die Gemeinden vorgesehen sind.</p><p>Um die Finanzierung zu erhalten, müssen Vorgaben umgesetzt und Qualitätskriterien eingehalten werden - dies erfolgt erst nach einer eingehenden Prüfung.</p><p>Der Prozess dazu ist noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Wochen und Monaten wird noch an der Fertigstellung gearbeitet. Hier handelt es sich um einen komplexen und aufwendigen Prozess, weshalb wir um Ihre Geduld bitten.</p><p>Viele Inhalte befinden sich nicht mehr am gewohnten Platz - sind aber nach wie vor vorhanden.</p><p><strong>Was sind die großen Neuerungen?</strong></p><p>Die Menüstruktur ist in weiten Teilen für alle Städte und Gemeinden in ganz Italien nun identisch;<br>die verwendeten Begrifflichkeiten wurden vereinheitlicht;<br>die Inhalte, welche z.B. bei den Organen, Abteilungen, Personen, News angezeigt werden, entsprechen den staatlichen Vorgaben;<br>Tags: alle Inhalte müssen möglichst mit Tags (Themen) versehen werden;<br>die wichtigsten Menüpunkte sind nun in der Fußzeile zu finden;<br>die Suche wurde an die neuen Vorgaben angepasst und erweitert;<br>demnächst werden Onlinedienste, sowie weitere Dienstbeschreibungen freigeschalten - immer im Rahmen der staatlichen Vorgaben.</p><p>Die große Herausforderung war und ist es, den Bürgern den bekannten Komfort auch mit der neuen Seite bieten zu können, sowie diesen noch zu verbessern.<br>Künftig wird es möglich sein, immer mehr Dienste online über die Webseite abzuwickeln.<br>Nichtsdestotrotz bleibt es immer ein Auftrag und ein Bestreben, nach Möglichkeit dem Bürger alle Dienstleistungen auch offline - analog anbieten zu können.<br>Die Umstellung auf die neue Webseite ist nicht nur für den Benutzer derselben, sondern auch für die Redakteure in der Gemeinde neu und stellt zudem eine große Herausforderung zur „normalen“ Bürotätigkeit dar.</p><p>Hinter uns liegen viele Stunden an Schulungen, Workshops und Arbeitsstunden für die Anpassung der vielen Inhalte, welche Sie auf der Webseite sehen.</p><p>Nachdem Sie als Bürger nun auch Instrumente zur Verfügung haben, um uns auf nichtfunktionierende Inhalte oder Probleme hinzuweisen, ersuchen wir Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.</p><p>Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.</p><p>Ihre Gemeindeverwaltung</p><p><br></p>Mon, 19 Feb 2024 16:35:00 +0100https://www.stmp.it/system/web/news.aspx?menuonr=219438365&detailonr=225511148-942Ukraine-Krise/Geflüchtete: Begünstigungen GIS und Müllgebühr – weitere Verlängerung<img src="https://www.stmp.it/system/web/GetImage.ashx?fileid=1359676&mode=T&width=640&height=480" alt="Begünstigungen" ><p><strong>Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) und teilweise Reduzierung der Müllgebühr für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2024</strong></p><p>Mit der <strong>Dringlichkeitsmaßnahme</strong> des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug vom <strong>18</strong><strong>. Jänner 202</strong><strong>4</strong><strong>, Nr.&nbsp;</strong><strong>2</strong> wurden die mit den Dringlichkeitsmaßnahmen Nr. 2/2023 und Nr. 3/2023 vorgesehenen Befreiungen und Begünstigungen verlängert. <strong>Natürliche Personen</strong>, die Besitzer einer <strong>Wohnung</strong> sind und diese <strong>unentgeltlich</strong> den aufgrund der aktuellen schweren internationalen Krise aus der Ukraine kommenden Bürgern im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024 <strong>zur Verfügung stellen</strong>, sind für diesen Zeitraum für diese Wohnung von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit.</p><p>Die <strong>aus der Ukraine ankommenden Bürger</strong> müssen bei der zuständigen Quästur die Anwesenheitserklärung eingereicht oder eine Aufenthaltsgenehmigung für den vorübergehenden Schutz haben.</p><p>Zum Zwecke der Anwendung der obgenannten Befreiung muss der Entleiher/die Entleiherin auch für <strong>sämtliche Nebenspesen</strong> aufkommen, die für die Nutzung der Wohnung anfallen (Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und andere).</p><p>Das <strong>Anrecht</strong> auf diese <strong>Befreiung</strong> muss mit einer vom Entleiher/von der Entleiherin und vom Leihnehmer/von der Leihnehmerin unterzeichneten <strong>Eigenbescheinigung</strong>, die bei der zuständigen Gemeinde, <strong>bei sonstigem Verfall, bis zum 31. Jänner&nbsp;</strong><strong>202</strong><strong>5</strong><strong>&nbsp;eingereicht</strong> werden muss, nachgewiesen werden.</p><p>Für die oben definierten Wohnungen wird für den Zeitraum der effektiven Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer zudem die <strong>verhältnismäßige Reduzierung der mengenabhängigen Abfallgebühr</strong> - bereinigt um die von Gemeinde festgelegten Mindestentleerungsmenge - gewährt.</p><p><br></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905341&t=1706192060" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in deutscher und ukrainischer Sprache</a></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905339&t=1706192059" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in italienischer Sprache</a></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905340&t=1706192060" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in englischer Sprache</a></p>Mon, 29 Jan 2024 09:26:27 +0100