Die Satzung der Gemeinde St. Martin in Passeier sieht Formen der Beteiligung der Jugendlichen vor. Zu diesem Zweck kann der Gemeinderat einen Jugendbeirat einsetzen.
Der Jugendbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu verbessern.