Das Meldeamt ist zuständig für die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von elektronischen Identitätskarten und SPID, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern.
Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.
DATENSCHUTZ
Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679