Die Anordnung Nr. 4/2026 der Gemeinde St. Martin in Passeier regelt die Nutzung von Parkplätzen mit elektrischer Ladestation und sieht ein durchgehendes Parkverbot (0–24 Uhr) mit Abschleppung vor, ausgenommen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Betroffen sind insgesamt elf Stellplätze: zwei in der Tiefgarage Dorfhaus, sechs am Raiffeisen-Parkplatz, zwei vor der Parkgarage der Hirzer-Seilbahn und ein Stellplatz bei der Bushaltestelle Schwimmbad.
Die Verordnung ersetzt alle bisherigen Regelungen und tritt mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung in Kraft.