Die Anordnung Nr. 35/2025 der Gemeinde St. Martin in Passeier regelt die Zuweisung von insgesamt 16 gekennzeichneten und beschilderten Parkplätzen für Personen mit Beeinträchtigung im Gemeindegebiet.
Sie ersetzt alle bisherigen diesbezüglichen Anordnungen und wird durch gesetzlich vorgeschriebene Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen öffentlich bekannt gemacht.