Das Dokument ist eine Anordnung der Gemeinde St. Martin in Passeier zur Regelung der Kurzparkzonen.
Es legt fest, wann und wie lange auf bestimmten Parkplätzen im Gemeindegebiet geparkt werden darf - zum Beispiel maximal 90 Minuten vor dem Gemeindegebäude oder 15 Minuten vor der Sparkasse.
Diese Regeln werden durch Verkehrsschilder bekannt gemacht.