Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Diese Verordnung regelt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

09.11.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde offene Zahlungen zwangsweise eintreiben kann, wenn freiwillige Zahlungen ausbleiben. Diese Aufgabe wird an die Südtiroler Einzugsdienste AG übertragen, die das Verfahren im Auftrag der Gemeinde durchführt. 

Die Verordnung beschreibt dabei alle Schritte des Verfahrens, von der Datenübermittlung über Zahlungsmodalitäten bis hin zu möglichen Ratenzahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

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Steueramt

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499301info@stmp.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.11.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2026, 11:41 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Pfarrbriefe der Pfarrei Zum Heiligen Martin