Anordnung - Regelung der Parkplätze mit elektrischer Ladestation im Gemeindegebiet von St. Martin i.P.

Dieses Dokument enthält die Regelung bezüglich der Parkplätze mit elektrischer Ladestation in der Gemeinde St. Martin in Passeier.

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Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

Beschreibung

Die Anordnung Nr. 4/2026 der Gemeinde St. Martin in Passeier regelt die Nutzung von Parkplätzen mit elektrischer Ladestation und sieht ein durchgehendes Parkverbot (0–24 Uhr) mit Abschleppung vor, ausgenommen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs. Betroffen sind insgesamt elf Stellplätze: zwei in der Tiefgarage Dorfhaus, sechs am Raiffeisen-Parkplatz, zwei vor der Parkgarage der Hirzer-Seilbahn und ein Stellplatz bei der Bushaltestelle Schwimmbad.

Die Verordnung ersetzt alle bisherigen Regelungen und tritt mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung in Kraft.

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Ortspolizei

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499318info@stmp.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2026, 12:10 Uhr

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